Was eine Behandlung kostet, hängt von Ihnen ab
Was nicht davon abhängt, steht auf dieser Seite.
Wie viele Termine Sie brauchen, lässt sich vorher nicht seriös sagen. Wie der Weg dorthin aussieht, wer was abrechnet und wer davon erfährt — das schon.
zur Terminvereinbarung
Ablauf vor Behandlungsbeginn
Fünf Termine bis zur Entscheidung
Service Call am Telefon
10 MinutenMit dem Praxisteam. Worum geht es, sind Sie hier richtig, wie geht es weiter. Online buchbar, ohne Anruf in der Praxis.
Zwei psychosomatische Sprechstunden
je 50 MinutenHier sitzen Sie mir gegenüber. Ihre Vorgeschichte, Ihre Befunde, Ihre aktuelle Situation.
Drei probatorische Sitzungen
je 50 MinutenDer eigentliche Test: Passt die Zusammenarbeit, und ist das der richtige Weg für Sie?
Entscheidung
Danach steht fest, ob und wie wir weiterarbeiten. Erst dann beginnt eine Behandlung.
Diese fünf Termine sind in den meisten privaten Verträgen ohne zusätzlichen Antrag enthalten.
Sie müssen also nichts beantragen, bevor Sie herausfinden, ob Ihnen das hier hilft.
Kassenpatienten, Privatversicherte und Selbstzahler
Was für Sie gilt
| Kriterium | Gesetzlich versichert | Privat versichert | Selbstzahler |
|---|---|---|---|
| Was Sie mitbringen | Versichertenkarte | Nichts — die Rechnung kommt zu Ihnen | Nichts |
| Überweisung nötig? | Nein | Nein | Nein |
| Wer rechnet ab | Die Praxis mit der KV | Sie reichen bei Ihrer Versicherung ein | Sie zahlen direkt |
| Wer erfährt die Diagnose | Ihre Krankenkasse | Ihre Versicherung, wenn Sie einreichen | Niemand außerhalb der Praxis |
| Eigenanteil möglich | Nein | Ja, je nach Tarif | Sie kennen den Betrag vorher |
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Der Kassenweg ist der unkomplizierteste: Sie kommen mit Ihrer Karte, mehr braucht es nicht. Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht erforderlich.
Honorar und Gebührenordnung
Warum Sie hier keine Preisliste finden
Eine Sitzung kostet nicht immer dasselbe.
Die Gebührenordnung für Ärzte rechnet nach Leistungen ab, nicht nach Zeit, und welche Leistungen anfallen, hängt vom Verlauf ab. Eine Preisliste auf dieser Seite wäre entweder falsch oder so voller Einschränkungen, dass sie niemandem hilft.
Und wenn Sie es vorher genauer wissen möchten: Fragen Sie im Service Call. Das ist der richtige Ort dafür, und die Frage ist ausdrücklich willkommen.
Fragen zu Kosten sind willkommen
Was wir Ihnen stattdessen sagen können
Der Maßstab
Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, in der Regel mit dem 3,5-fachen Satz.
Möglicher Eigenanteil
Je nach Vertrag erstattet Ihre private Krankenversicherung diesen Satz nicht in voller Höhe — es kann also ein Eigenanteil bleiben.
Wo die konkrete Zahl fällt
Was das in Ihrem Fall bedeutet, klären wir, bevor eine Behandlung beginnt.
Behandlungsvertrag und Datenschutz
Was schriftlich geregelt wird
Vor Behandlungsbeginn bekommen Sie einen Behandlungsvertrag — drei Seiten, in denen steht, welche Daten wohin gehen. Ebenfalls geregelt sind die Abrechnung und die Absageregelung.
Wenn Sie als Selbstzahler kommen, lässt sich vieles davon individuell vereinbaren. Sprechen Sie es im Service Call oder spätestens in der ersten Sprechstunde an.
Wohin Daten gehen
Häufige Fragen zu Kosten und Abrechnung
Was vor der ersten Rechnung oft gefragt wird
Was kostet eine Sitzung?
Das hängt davon ab, welche Leistungen in der Sitzung anfallen — die Gebührenordnung für Ärzte rechnet nach Leistungen ab, nicht nach Zeit. Eine pauschale Zahl wäre deshalb entweder falsch oder müsste so viele Einschränkungen enthalten, dass sie Ihnen nicht weiterhilft. Was wir sagen können: Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung, in der Regel mit dem 3,5-fachen Satz. Wenn Sie es vor dem ersten Termin genauer wissen möchten, fragen Sie im Service Call danach. Die Frage ist ausdrücklich willkommen und wird Ihnen konkret beantwortet.
Wie viele Sitzungen brauche ich?
Bis zur Entscheidung über eine Behandlung sind es fünf Termine: zwei psychosomatische Sprechstunden und drei probatorische Sitzungen, jeweils 50 Minuten. Danach bekommen Sie eine Einschätzung, wie es weitergehen könnte. Wie lange eine Behandlung dann dauert, hängt von Ihrem Anliegen ab — manche Themen sind nach einigen Monaten bearbeitet, andere brauchen länger als ein Jahr. Eine seriöse Zahl vorab gibt es nicht, aber nach den ersten Gesprächen können Sie einschätzen, worauf Sie sich einstellen.
Muss ich vorher einen Antrag bei meiner Versicherung stellen?
Für die ersten fünf Termine in der Regel nicht. Zwei Sprechstunden und drei probatorische Sitzungen sind in den meisten privaten Verträgen ohne zusätzlichen Antrag enthalten. Das ist bewusst so gedacht: Sie sollen herausfinden können, ob Ihnen das hier hilft, bevor Sie Formulare ausfüllen. Erst wenn daraus eine längere Behandlung wird, kommt je nach Vertrag ein Antragsverfahren dazu. Wie das in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir rechtzeitig vorher — Sie müssen sich nicht allein durch die Bedingungen arbeiten.
Erstattet meine private Krankenversicherung alles?
Nicht unbedingt. Wir rechnen in der Regel mit dem 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung ab. Manche Tarife erstatten nur bis zu einem niedrigeren Satz — in dem Fall bleibt ein Eigenanteil bei Ihnen. Das hängt allein von Ihrem Vertrag ab, nicht von uns. Wenn Sie wissen möchten, woran Sie sind, lohnt sich vorab ein Blick in Ihre Vertragsbedingungen oder eine kurze Anfrage bei Ihrer Versicherung. Wir sagen Ihnen im Service Call, wonach Sie fragen müssen.
Wie ist das mit der Beihilfe?
Beihilfeberechtigte reichen ihre Rechnung wie gewohnt bei der Beihilfestelle und, für den verbleibenden Anteil, bei ihrer privaten Versicherung ein. Auch hier gilt: Was erstattet wird, richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen und dem Beihilfesatz, nicht nach unserer Rechnung. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, die Erstattungsfähigkeit vor Behandlungsbeginn zu klären — gerade bei längeren Behandlungen. Fragen Sie uns, welche Angaben Sie dafür brauchen.
Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?
Nein. Weder als gesetzlich noch als privat Versicherter brauchen Sie eine Überweisung, um hier einen Termin zu bekommen. Gesetzlich Versicherte kommen einfach mit ihrer Versichertenkarte. Wenn Ihr Hausarzt Sie zu uns geschickt hat und Vorbefunde vorliegen, bringen Sie diese gerne mit — das spart Zeit und erspart Ihnen möglicherweise Untersuchungen, die schon gemacht wurden. Notwendig ist es aber nicht.
Erfährt mein Arbeitgeber davon?
Nein. Alles, was hier besprochen wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, und Ihr Arbeitgeber erfährt grundsätzlich keine Diagnosen — auch nicht über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Anders sieht es bei Ihrem Kostenträger aus: Bei gesetzlich Versicherten erhält die Krankenkasse die Diagnosen über die Abrechnung, bei Privatversicherten die Versicherung, sobald Sie die Rechnung einreichen. Nur wer selbst zahlt und nichts einreicht, hat keine Datenweitergabe nach außen. Die Details stehen im Behandlungsvertrag.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sagen Sie so früh wie möglich ab, dann können wir den Termin an jemand anderen vergeben — Therapieplätze sind knapp. Wenn ein Termin sehr kurzfristig oder gar nicht abgesagt wird, kann ein Ausfallhonorar anfallen, weil die Zeit für Sie reserviert war und nicht anderweitig genutzt werden kann. Die genaue Frist und die Höhe stehen im Behandlungsvertrag, den Sie vor Behandlungsbeginn bekommen. Wenn Ihnen etwas dazwischenkommt, melden Sie sich einfach — für kurzfristige Notfälle finden wir in der Regel eine Lösung.
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Offene Fragen klären wir am Telefon
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